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Deckungsgleicher Zeitraum zwischen Bezugsdauer und Unterbrechung der Erwerbstätigkeit? - OGH 19.2.2019, 10 ObS 10/19x

58. LfgOktober 2019

58.3.1.Nr.3

§ 2 Abs. 1 Z. 5, Abs. 4 FamZeitbG
§ 3 Abs. 2 FamZeitbG

1. Für die notwendige „Unterbrechung“ der vor Bezugsbeginn ausgeübten Erwerbstätigkeit hat die Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums zur Gänze zu unterbleiben.

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