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Gemeinsamer Haushalt während Krankenhausaufenthalt? Mindestbezugszeitraum? - OGH 20.11.2018,10 ObS 109/18d

57. LfgJuni 2019

58.3.1.Nr.1

§ 2 Abs. 1 Z 3 und 4, Abs. 2, 3 und 4 FamZeitbG
§ 3 Abs. 1, 2, 3 FamZeitbG
§ 2 Abs. 6 dritter Satz KBGG

1. Als “Familienzeit„ iSd § 2 Abs. 4 FamZeitbG versteht man den Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen, in dem sich ein Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet und dazu die Erwerbstätigkeit unterbricht, keine andere Erwerbstätigkeit ausübt, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie keine Entgeltfortzahlung aufgrund von oder Leistungen bei Krankheit erhält.

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