58.2.2.Nr.6
§ 50 Abs. 24 KBGG
1. Sofern die KV-Träger im laufenden Prüfverfahren aufgrund der (hier hochgerechneten) Jahreseinkünfte von Selbständigen eine Überschreitung des Grenzbetrags feststellen, haben sie den Elternteil auf die Möglichkeit der Vorlage eines Abgrenzungsnachweises hinzuweisen.

