58.2.1.Nr.11
§ 8 Abs. 1 KBGG
1. Zur zeitlichen Einordnung des zulässigen Gesamtbetrags der Einkünfte iSd § 8 KBGG kommt das im Einkommenssteuerrecht geltende Zuflussprinzip zur Anwendung.
58.2.1.Nr.11
§ 8 Abs. 1 KBGG
1. Zur zeitlichen Einordnung des zulässigen Gesamtbetrags der Einkünfte iSd § 8 KBGG kommt das im Einkommenssteuerrecht geltende Zuflussprinzip zur Anwendung.
