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Ausländische Ehefrau eines Botschaftsangestellten (Drittstaatsangehörige) in Wien Anspruch oder Diplomaten-Ausnahme? Ständiger Aufenthalt? - OGH 29.3.2022, 10 ObS 20/22x

67. LfgOktober 2022

58.1.2.Nr.45

Art. 33 Abs. 1, Art. 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen diplomatische Beziehungen (BGBl 1966/66)

1. Nach Art. 33 Abs. 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ist ein Diplomat in Bezug auf seine Dienste für den Entsendestaat von den im Empfangsstaat geltenden Vorschriften über soziale Sicherheit befreit.

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