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Pauschales KBG Mitwirkung: Antragsteller? Andere EU-Staaten Was tun bei Verletzung der Mitwirkungspflichten? - OGH 13.10.2020, 10 ObS 111/20a

62. LfgFebruar 2021

58.1.2.Nr.39

§ 32 Abs. 4 KBGG
Art. 68 Abs. 3, 76 Abs. 4 Satz 3, Abs. 5 VO (EG) 883/2004
Art 7, 60 Abs. 3 DVO (EG) 987/2009

1. Beim Informationsaustausch zwischen den Trägern der Mitgliedstaaten sollen ua Art. 68 Abs. 3 und Art. 76 Abs. 4 der VO (EG) 883/2004 eingehalten werden (Erwägungsgrund 3 des Beschlusses Nr F2 der Verwaltungskommission 23.6. 2015 über den Datenaustausch zwischen den Trägern zum Zweck der Gewährungen von Familienleistungen).

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