58.1.2.Nr.3
§ 5 Abs. 5 KBGG
§ 6 Abs. 1 und 2 KBGG
1. Wegen des insofern klaren Ruhens nach § 6 Abs. 1 KBGG gebührt bei betragsmäßig geringerem Wochengeld das Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt des Kindes in der Höhe des Differenzbetrages.
58.1.2.Nr.3
§ 5 Abs. 5 KBGG
§ 6 Abs. 1 und 2 KBGG
1. Wegen des insofern klaren Ruhens nach § 6 Abs. 1 KBGG gebührt bei betragsmäßig geringerem Wochengeld das Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt des Kindes in der Höhe des Differenzbetrages.
