58.1.2.Nr.1
§ 2 Abs. 1 KBGG
§ 5 Abs. 2 und 3 KBGG
1. Beim Kinderbetreuungsgeld kann der Höchstanspruch nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn es zu einer partnerschaftlichen Teilung der Kinderbetreuung kommt und damit dem familienrechtlichen Grundsatz der partnerschaftlichen Erziehung des Kindes Rechnung getragen wird.

