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Krisenpflegekind weniger als 91 Tage im Haushalt? Mindestdauer nicht erfüllt? Keine teleologische Reduktion? - OGH 22.11.2022, 10 ObS 134/22m

69. LfgJuni 2023

58.1.1.Nr.86

§ 2 Abs. 1 Z. 2 und Z. 3 KBGG
§ Abs. 6 KBGG
§ 3 Abs. 5 KBGG

1. § 2 Abs. 6 letzter Satz KBGG idF der Novelle BGBl I 2019/24 ist so zu verstehen, dass eine Krisenpflegeperson Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für das Krisenpflegekind nur hat, wenn sie es mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohnund Wirtschaftsgemeinschaft betreut.

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