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Partnerschaftsbonus KBG-Bezug „zu annähernd gleichen Teilen“? - OGH 24.5.2022, 10 ObS 26/22d

67. LfgOktober 2022

58.1.1.Nr.79

§ 5b KBGG
Art. 7 B-VG

1. Nach § 5b KBGG gebührt jedem Elternteil nach Ende des Anspruchszeitraums ein Partnerschaftsbonus von € 500,- als Einmalzahlung, wenn die Eltern das Kinderbetreuungsgeld für dasselbe Kind zu annähernd gleichen Teilen, mindestens jedoch im Ausmaß von je 124 Tagen, beansprucht haben.

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