58.1.1.Nr.72
§ 3 Abs. 4 KBGG
§ 7 Abs. 2 Z 1 u. Abs. 3 KBGG
§ 3 Abs. 3 MuKiPassV
§ 7 Abs. 6 MuKiPassV
1. Werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht bis zu den vorgesehenen Zeitpunkten nachgewiesen, so reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,-.

