58.1.1.Nr.70
§ 2 Abs. 6 KBGG (idF BGBl I 2016/53
§ 1 Abs. 7 MeldeG
VO (EG) Nr.883/2004
Tschechisches Gesetz Nr.133/2000 (Erfassung der Einwohner an der Adresse des tats. Lebensmittelpunktes)
1. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die Annahme, dass die Versicherte allein aufgrund ihres Wohnsitzes in einem anderen Mitgliedstaat als Österreich (in der Tschechischen Republik) vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes deshalb ausgeschlossen wäre, weil ihr die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung, dass Elternteil und Kind in dauerhafter Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind, unmöglich wäre.

