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Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail über Anraten eines ÖGK-Mitarbeiters an richtige Adresse Nichteinlangen der E-Mail vorwerfbar? - OGH 26.2.2021, 10 ObS 140/20s

64. LfgOktober 2021

58.1.1.Nr.65

§ 24c Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 Z 1 KBGG

1. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe besteht nur, sofern die zweite bis fünfte Untersuchung des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats vorgenommen und spätestens bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes nachgewiesen werden.

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