58.1.1.Nr.36
§ 24 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 Satz 2 KBGG (idF BGBl I 2013/117)
1. Für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ist eine durchgehende in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den sechs Monaten unmittelbar vor der Geburt bzw. vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots erforderlich.

