58.1.1.Nr.34
§ 5 Abs. 4 KBGG
§ 6 Abs. 3 KBGG
§ 7 KBGG
§ 24c KBGG
§ 24d Abs. 1 KBGG
§ 31 KBGG
§ 50 Abs. 14 KBGG
(idF vor FamZeitBG, BGBl I 2016/53)
§ 902 Abs. 2 ABGB
1. Eine „kinderübergreifende“ Anrechnung von möglicherweise für das ältere Kind zu viel ausbezahlten Beträgen auf die für das jüngere Kind begehrten Leistungen kann nicht auf § 6 Abs. 3 KBGG gestützt werden.

