58.1.1.Nr.30
§ 2 Abs. 1 Z. 1 KBGG
§ 5b KBGG
§ 87 Abs. 1 ASGG
§ 482 Abs. 2 ZPO
1. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht nur, wenn für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird.

