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Variantenwahl und Antragsänderung - Bindung nach versäumter Änderungsmöglichkeit - OGH 30.7.2015, 10 ObS 76/15x

47. LfgFebruar 2016

58.1.1.Nr.20

§ 2 Abs. 5 KBGG
§ 5 Abs. 6 KBGG
§ 5c KBGG
§ 24c KBGG
§ 26a KBGG
Letztere idF BGBl I 2013/117
§ 13 AVG

1. Die Wahl der Leistungsart ist weiterhin bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen.

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