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Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Kürzung bei Unterbleiben - Wartezimmer-Infektionsgefahr? - OGH 19.5.2015, 10 ObS 45/15p

46. LfgOktober 2015

58.1.1.Nr.18

§ 5a Abs. 2 KBGG
§ 7 Abs. 3, Abs. 4 Z 1 KBGG
§ 7 Abs. 3 MuKiPassV
§ 8 Abs. 1 MuKiPassV

1. Die Befürchtung, das Kind könnte sich in der Ordination eines Kinderarztes anstecken, kann nicht die verspätete Vornahme der vorgeschriebenen zweiten MuKiPass-Untersuchung rechtfertigen.

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