57.1.3.Nr.19
§ 49 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 54 ASVG
§ 162 Abs. 3 und 4 ASVG
§ 863 ABGB
1. Sonderzahlungen sind Geld- und Sachbezüge, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält, und die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden.

