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Bemessung nach Arbeitslosengeld und Notstandshilfe Erhöhung um 80%? - OGH 1.2.2011, 10 ObS 179/10m

33. LfgJuni 2011

57.1.3.Nr.6

§ 162 Abs. 3 Sätze 1 und 4 ASVG
§ 41 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AlVG

1. Die Höhe des Wochengeldes für Arbeitslose sowie für Bezieher von Weiterbildungsgeld und Notstandshilfe ist abweichend vom ASVG immer mit 180 % des Bezugs zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls zu bemessen.

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