57.1.3.Nr.5
§ 49 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 162 Abs. 4 ASVG
1. Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes nur nach Maßgabe der einheitlich-prozentuellen Zuschläge gemäß § 162 Abs. 4 ASVG zu berücksichtigen.
57.1.3.Nr.5
§ 49 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 162 Abs. 4 ASVG
1. Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes nur nach Maßgabe der einheitlich-prozentuellen Zuschläge gemäß § 162 Abs. 4 ASVG zu berücksichtigen.
