56.4.1.Nr.1
§ 8 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 138 Abs. 2 lit. c ASVG
1. Aus einer aufgrund des Bezugs der Invaliditätspension begründeten Krankenversicherung lässt sich kein Anspruch auf Krankengeld ableiten; auch nicht für die Zeit nach Beendigung des Pensionsbezugs.

