56.2.1.Nr.5
§ 143 Abs. 1 Z 3 ASVG
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 5 Abs. 1 EFZG
§ 9 Abs. 1 AngG
1. Der Novellen-Gesetzgeber hat die Aufrechterhaltung der Entgeltfortzahlung ausdrücklich um einvernehmliche Auflösungen während einer Arbeitsverhinderung analog zur Arbeitgeberkündigung sowie um einvernehmliche Auflösungen im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung erweitert.

