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Dienstverhältnis oder Selbständigkeit? Bindewirkung A1-Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten - VwGH 14.11.2018, Ra 2016/08/0082 bis 0083

57. LfgJuni 2019

54.11.1.Nr.2

§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 111 Abs. 1 ASVG
Art. 11 und 12 VO (EG) Nr.883/004
Art. 5, 14 und 19 VO (EG) Nr. 987/2009

1. Gemäß EuGH 6.9.2018, Alpenrind GmbH, C- 527/16, ist eine vom zuständigen Träger eines Mitgliedstaats aufgrund von Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - somit hinsichtlich entsandter Arbeitnehmer - ausgestellte A1-Bescheinigung nicht nur für die Träger des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, sondern auch für die Gerichte dieses Mitgliedstaats verbindlich.

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