54.10.2.Nr.6
§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 111 ASVG
§ 111a Abs 1 ASVG
§ 112 ASVG
1. Das Tatbestandsmerkmal des Betretens einer Person (Dienstnehmer) durch eine andere Person (Prüforgan) setzt nach dem Wortsinn ein körperliches Zusammentreffen dieser beiden Personen (ein unmittelbares sinnliches Wahrnehmen der einen Person durch die andere) nach einem (behaupteten) Arbeitsantritt voraus.

