54.10.2.Nr.1
§ 113 Abs. 1 ASVG
1. Liegt keine Verspätung von Beitragszahlungen vor, besteht für die Beitragszuschläge keine Untergrenze.
54.10.2.Nr.1
§ 113 Abs. 1 ASVG
1. Liegt keine Verspätung von Beitragszahlungen vor, besteht für die Beitragszuschläge keine Untergrenze.
