54.3.1.Nr.1
§ 3 Abs. 2 ArbVG
§ 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG
§ 539 ASVG
§ 539a Abs. 3 ASVG
1. Verzichtet ein Arbeitnehmer im Umfang eines Arbeitgeber-Beitrages zur Zukunftsvorsorge auf die kollektivvertraglichen Erhöhungen, ist dies - bei weiterhin überkollektivvertraglichem Entgelt - auch ohne arbeitsrechtliche Günstigkeit der Umwandlung arbeitsrechtlich zulässig.

