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Zuordnung von Überstundenabgeltungen bei Ende des AV (Missbräuchliche) Zeitausgleichsvereinbarungen - VwGH 17.3.2004, 2000/08/0220

12. LfgJuni 2004

54.1.1.Nr.1

§ 44 ASVG
§ 49 Abs. 1 ASVG
§ 539a Abs. 2 ASVG
§ 19e Abs. 1 AZG

1. Sind jahrelang Überstunden angefallen, ist es jedoch zum Konsum des hierfür grundsätzlich vereinbarten Zeitausgleichs nie gekommen, spricht die Vermutung dafür, dass die Zeitausgleichsvereinbarung nur zwecks Beitragsvermeidung, also missbräuchlich abgeschlossen wurde.

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