53.9.2.Nr.1
§ 6 EFZG
§ 11 Abs. 1 zweiter Satz ASVG
§ 539a ASVG
1. Läuft eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand in Ermangelung einer anderen, die Vereinbarung tragenden Absicht der Parteien bei einer Wiedereinstellungsvereinbarung für die Zeit nach dem Krankenstand bei wahrer wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf eine bloße Abdingung der Entgeltfortzahlungspflicht hinaus, scheitert ein solches Verhalten an § 6 EFZG.

