53.2.1.Nr.1
§ 4 Abs. 4 ASVG
1. Für die Abgrenzung eines freien Dienstvertrages von einem oder mehreren Werkverträgen (im Anlassfall die Erbringung von Interviews für ein Meinungsforschungsinstitut) ist die Dauer der Vertragsbeziehungen wenig aussagekräftig.

