53.1.3.Nr.3
§ 4 Abs. 2 und 4 ASVG
§ 10 Abs. 1a ASVG
§ 410 Abs. 1 Z 8 ASVG
§ 16 JournG
1. Ist der Redakteur einer Wochenzeitschrift persönlich leistungspflichtig (Vertretungsmöglichkeit nur im Kollegen(kreis), dient ihm der Betriebssitz als Arbeitsplatz, wo Schreibtisch, Computer, Telefon und Internet zur Verfügung stehen, sind zwar keine genauen Arbeitszeiten festgelegt, muss er aber (wenn nicht gerade auf Außenrecherchen) an der täglichen Ressortbesprechung teilnehmen, wird seine Anwesenheit bei der wöchentlichen Redaktionssitzung „erwartet“, unterliegt er auch Weisungen dahin, Recherchen vorzuziehen oder zu beenden und werden auch die erforderlichen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt, kann weder aus dem Erstatten von Themenvorschlägen noch daraus, dass er manche Geschichten nicht machen will und sodann andere Aufträge erhält, auf seine persönliche Unabhängigkeit geschlossen werden, liegt doch insofern lediglich ein - auch in anderen Dienstverhältnissen üblicherweise bestehendes - Mitspracherecht (vor einer Entscheidung) vor.

