53.1.1.Nr.10
§ 4 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 ASVG
§ 35 Abs. 1 ASVG
1. Ob die Merkmale persönlicher Abhängigkeit vom Empfänger gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen, hängt davon ab, ob nach dem Gesamtbild die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten durch diese Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet oder - wie bei anderen Formen der Gestaltung einer Beschäftigung - nur beschränkt ist.

