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Was gilt bei KollV-Wechsel? - Gesamtablöse durch KollV ohne Pensionsregelung Vertrauensschutzprüfung schon vor Wartezeit? - OGH 26.1.2010, 9 ObA 123/09t

30. LfgJuni 2010

52.14.3.Nr.2

§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
§ 4 Abs. 1 AVRAG
§ 879 ABGB

1. Im Falle eines KollV-Wechsels ist eine fragmentarische Weitergeltung des früheren KollV für Bereiche, welche im neuen Kollektivvertrag nicht geregelt sind, zu verneinen.

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