52.13.2.Nr.12
§ 20 KollV Landes-Hypothekenbanken
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 8 AngG
1. Regelt die Pensionskassen-Betriebsvereinbarung die Fälle, in denen trotz aufrechtem Dienstverhältnis kein Dienstgeberbeitrag zur Pensionskasse zu leisten ist, mit Karenzurlaub, Präsenzdienst und Zeiten ohne Entgelt, wie z.B. bei unbezahltem Urlaub, entfällt die Beitragspflicht grundsätzlich dann, wenn kein Entgelt zu leisten ist.

