52.13.2.Nr.6
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Wird eine Berechnung zum Zeitpunkt Pensionsantritt 60/55 vorgenommen und ausgedrückt, dass das Deckungserfordernis samt Auffüllbetrag für genau diesen Fall errechnet wurde, muss sich, wenn keinerlei Ruhensbestimmungen für den Abfertigungszeitraum vorgesehen sind, eine zugesagte „Ausfinanzierung“ bei Pensionsantritt mit 60/55 gerade auf jene AWB beziehen, die eine Abfertigung erhalten, zumal wenn der Arbeitgeber im Anbotschreiben besondere „Vorteile“ der Übertragung der bisher leistungsorientierten Pensionskassenzusage in eine beitragsorientierte Pensionskassenzusage hervorhebt.

