52.13.2.Nr.5
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Ergibt die Auslegung der Vertragsgrundlagen für die Übertragung auf eine Pensionskasse bzw. Umwandlung eines leistungsorientierten Systems in ein beitragsorientiertes System, dass diese Grundlagen auf eine Pension zu einem bestimmten Anfallzeitpunkt abstellen, ist vom Arbeitgeber auch das hiefür nötige Deckungserfordernis an die Pensionskasse zu leisten.

