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Pensionsabfindung - Arglistige Täuschung betreffend abgefundene Anwartschaften Ergänzender Abfindungsanspruch - OGH 2.3.2007, 9 ObA 37/06s

22. LfgOktober 2007

52.11.1.Nr.8

§ 870 ABGB
§ 872 ABGB

1. Ist eine Pensionsabfindung mit vom Arbeitgeber arglistig veranlasstem Irrtum des Arbeitnehmers behaftet, steht diesem die Abänderung der Vereinbarung durch Abfindung der nicht berücksichtigten Anwartschaften zu.

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