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Kündigung 1982 - nach Mindestpunkten, aber ca. 12 Jahre vor Anspruchsalter - OGH 25.2.2004, 9 ObA 95/03s

12. LfgJuni 2004

52.11.1.Nr.6

§ 7 Abs. 1 und 2, Art. V Abs. 3, Abs. 4 Z 1 BPG

1. Vereinbarungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, eine bereits erworbene Pensionsanwartschaft einseitig zunichte zu machen, sind (nur) insoweit als sittenwidrig zu qualifizieren, als eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Arbeitnehmers vorliegt.

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