52.11.1.Nr.4
§ 934 ABGB
§ 1358 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1389 ABGB
§ 7 Abs. 6 BPG
1. Eine Auflösungsvereinbarung ist ein Vergleich mit Bereinigungswirkung, wenn einander unterschiedliche Positionen der Parteien gegenüber stehen - die Arbeitgeberin strebt die Beendigung an, der Arbeitnehmer die Fortsetzung -, die durch beiderseitiges Nachgeben iSd § 1380 ABGB - der Arbeitnehmer willigt in die Beendigung ein, die Arbeitgeberin zahlte eine freiwillige Abfertigung - bereinigt werden.

