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Auch bei vertraglicher Unterwerfung statt bisherigem Vertrag keine Änderung für Ausgeschiedene - OGH 31.8.2005, 9 ObA 121/04s

17. LfgFebruar 2006

52.10.4.Nr.4

§ 914 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18, 18a ArbVG

1. Lassen die nach § 54 Abs. 2 ASGG bindenden Tatsachenbehauptungen des Antragstellers auf keinen die schriftlichen Verträge ergänzenden oder von diesen abweichenden Parteiwillen schließen ließen, hat sich die Interpretation von Verträgen auf die „einfache“ Auslegung des Vertragstextes zu beschränken.

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