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Kollektivvertrag für ausgeschiedene Arbeitnehmer? - OGH 30.8.2001, 8 ObA 78/01f

5. LfgFebruar 2002

52.10.4.Nr.2

Art. 2 KollV Sparkassen-Dienstrecht
§ 2 Abs. 2 Z 3 ArbVG
§ 29 ArbVG
§ 31 Abs. 1 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG

1. Auch wenn der Sparkassen-Kollektivvertrag bezüglich der Pensionsordnung zum Kollektivvertrag zu Änderungen und Ergänzungen durch Betriebsvereinbarung ermächtigt, bedurfte es seit dem ArbVG hinsichtlich betrieblicher Pensions- und Ruhegeldleistungen einer solchen Ermächtigung nicht, da insoweit bereits § 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG in der Stammfassung eine ausreichende Grundlage bot.

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