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Nichtanrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr? - OGH 28.11.2018, 9 ObA 47/18d

57. LfgJuni 2019

52.5.1.Nr.3

§ 54 Abs. 2 lit. a Oö L-PG
§ 18 BPG
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 19 Abs. 2 GlBG
§ 20 Abs. 5 GlBG
Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 lit. a, Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG

1. Eine BV ist durch den Verweis auf das Landesbeamtenpensionsrecht nicht altersdiskriminierend, wonach die Zeit, die der Beamte vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt hat, von der Anrechnung als Ruhegenussvordienstzeit ausgeschlossen ist.

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