52.5.1.Nr.3
§ 54 Abs. 2 lit. a Oö L-PG
§ 18 BPG
§ 17 Abs. 1 Z 2 GlBG
§ 19 Abs. 2 GlBG
§ 20 Abs. 5 GlBG
Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 lit. a, Art. 6 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Eine BV ist durch den Verweis auf das Landesbeamtenpensionsrecht nicht altersdiskriminierend, wonach die Zeit, die der Beamte vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs zurückgelegt hat, von der Anrechnung als Ruhegenussvordienstzeit ausgeschlossen ist.

