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Anrechenbarkeit von SV-Pensionen - Auch für nachgekaufte Zeiten? - OGH 27.09.2013, 9 ObA 104/13d

41. LfgFebruar 2014

52.4.3.Nr.19

§ 5 ABGB
§ 7 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 17 Abs. 2
§ 89, Abs. 1 und 3
§ 122 Abs. 2
§ 159 Abs. 8
DO.B Sozialversicherung

1. Sowohl nach § 17 Abs. 2 DO.B als auch der Übergangsbestimmung des § 122 Abs. 2 DO.B sind neben jenen Dienstzeiten, die ein Pensionsberechtigter bei einem Sozialversicherungsträger zurückgelegt hat (§ 17 Abs. 1 DO.B), nach dem allgemeinen Sozialversicherungsrecht anspruchs- und leistungswirksame Versicherungszeiten für die Dienstordnungspension grundsätzlich anrechenbar.

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