52.4.3.Nr.17
§ 108f ASVG
§ 74 Sparkassen-KollV
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Eine Betriebsvereinbarung über die Betriebspensionen ist in ihren normativen Teilen nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln zu interpretieren.
52.4.3.Nr.17
§ 108f ASVG
§ 74 Sparkassen-KollV
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Eine Betriebsvereinbarung über die Betriebspensionen ist in ihren normativen Teilen nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln zu interpretieren.
