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Welche unterliegen dem BPG? - Administrativpensionen? Fremdgeschäftsführer von GmbH? - OGH 26.4.2011, 8 ObA 14/10g

34. LfgOktober 2011

52.3.1.Nr.1

§ 1 Abs. 1 und 2 BPG

1. Bloße Administrativpensionen, die nur an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfen, sind keine Versorgungszusagen im Sinne des BPG.

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