vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung einer Gesamtpensionszusage - Anrechenbarkeit „ASVG-Pension„: Auch Witwerpension? - OGH 29.4.2015, 9 ObA 138/14f

47. LfgFebruar 2016

52.2.2.Nr.2

§ 16 Abs. 1 BPG
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 258 ASVG

1. Gesamtpensionssysteme sind dadurch charakterisiert, dass der Arbeitgeber einen idR von der Dauer der Dienstzeit und der Höhe des Entgelts abhängigen Betrag als „Gesamtpension“ zusichert, von diesem Betrag aber bestimmte Versorgungsleistungen in Abzug bringt, die der Arbeitnehmer von Dritten erhält; eingerechnet werden insbesondere Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!