52.2.1.Nr.3
§ 914 ABGB
1. Im aufrechten Arbeitsverhältnis ist ein Verzicht auf die gesetzliche Abfertigung auch dann unzulässig und unwirksam, wenn er anlässlich einer Direktpensionszusage auf Lebenszeit erfolgt (9 ObA 141/12v).
52.2.1.Nr.3
§ 914 ABGB
1. Im aufrechten Arbeitsverhältnis ist ein Verzicht auf die gesetzliche Abfertigung auch dann unzulässig und unwirksam, wenn er anlässlich einer Direktpensionszusage auf Lebenszeit erfolgt (9 ObA 141/12v).
