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Was gilt als Altzusage? - Unveränderte Übernahme der Pensionsvereinbarung bei Vertragsänderung nach Inkrafttreten des BPG - OGH 21.4.2004, 9 ObA 36/04s

13. LfgOktober 2004

52.2.1.Nr.2

Art. V Abs. 3 BPG

1. Wird eine vor dem Inkrafttreten des BPG 1990 vereinbarte direkte Pensionszusage im Zuge von sonstigen Vertragsänderungen 1992 unverändert übernommen, ist die Auslegung, die Leistungszusage sei im Sinne des Art. V Abs. 3 BPG vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes gemacht worden, nicht revisibel.

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