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Differenz-Schadenersatz - Fehlende Aufklärung bei Übertragungen in beitragsorientiertes Pensionskassenmodell - OGH 18.10.2006, 9 ObA 159/05f

20. LfgFebruar 2007

52.1.5.Nr.4

§ 1295 Abs. 1 ABGB
§ 1298 ABGB

1. Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen (auch ehemaligen) Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Vorschlägen, die auf seine Befreiung von weiteren direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet.

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