52.1.1.Nr.12
§ 2 Z 2 BPG
§ 3 Abs. 3 BPG
§ 914 ABGB
1. Machte die Arbeitgeberin vor Zustimmung des Pensionisten zur Übertragung seiner Direktpension an eine Pensionskasse eine Zusage nur in der Form, dass die Pensionskasse zumindest die am Stichtag bestehende Pension auszahlen werde, während hinsichtlich zukünftiger Valorisierungen ein ausschließlich beitragsorientiertes System (abhängig vom Veranlagungserfolg) vereinbart wurde, besteht eine Nachschusspflicht nur insoweit, als die tatsächlich ausbezahlten Pensionsbeträge diesen Ausgangsbetrag unterschreiten.

